Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können:
Sie können Ihren Termin bis zu 24 Stunden vor dem Termin absagen, ohne dass Kosten für Sie
entstehen. Bei einer späteren Absage oder beim Nichterscheinen wird das volle Honorar fällig. Diese Regel gilt nicht in Notfällen oder bei plötzlich
auftauchender Erkrankung.